So zahlt Ihre Krankenkasse die Kur!

Ob und wie viel Ihre Krankenkasse für eine Kur zuzahlt, hängt zunächst einmal von der Kurart ab. Zum einen gibt es ambulante und stationäre Kuren mit dem Unterschied, ob Sie auch die Nacht in der Kurklinik verbringen (stationär) oder ob Sie sich nur tagsüber dort aufhalten (ambulant). Zum anderen gibt es Vorsorgekuren und Rehabilitationskuren, auch kurz Reha genannt.

  • Anspruch für gesetzlich Versicherte bei Notwendigkeit
  • Grundsatz: ambulant vor stationär
  • Zuzahlung vorgeschrieben
  • Präventionsprogramme der Krankenkasse beachten

Vorsorgekuren

Auf eine so genannte medizinische Vorsorgekur hat jeder gesetzlich Versicherte im Fall der Notwendigkeit einen Anspruch. Die Notwendigkeit kann beispielsweise gegeben sein, wenn die Kur dazu beiträgt, eine drohende Erkrankung abzuwenden, wenn sie die Verschlimmerung einer Krankheit abwenden kann oder auch wenn sie die Pflegebedürftigkeit vermeiden kann.

Da sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Grundsatz "ambulant vor stationär" halten müssen, wird eine stationäre Vorsorgekur nur dann genehmigt, falls eine ambulante Vorsorgekur nicht ausreicht oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll ist.

Bei einer ambulanten Vorsorgekur müssen Sie 10% der Kosten für die Kurmittel bezahlen, den Rest übernimmt die Kasse. Die Kosten der ärztlichen Behandlungen übernimmt die Kasse im vollen Umfang.
Für die Konsultation des Kur- bzw. Badearztes, die unbedingt notwendig und auch vorgeschrieben ist, fällt die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro an. Da Sie außerdem 10 Euro pro Kurmittel-Rezept bezahlen müssen, ist es sinnvoll, dass Sie ihn gleich an dieser Stelle bitten, alle Anwendungen auf einem Rezept zu notieren. Der Kurarzt bleibt für die Dauer der Kur auch Ihr erster Ansprechpartner.

Die Krankenkasse kann pro Tag einen pauschalen Zuschuss in Höhe von bis zu 13 Euro (bei chronisch kranken Kleinkindern von bis zu 21 Euro) für die weiteren Ihnen entstehenden Kosten, beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Kurtaxe, gewähren.

Bei einer stationären Vorsorgekur haben Sie eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag zu leisten, dafür werden alle weiteren Kosten für Leistungen übernommen oder nach Absprache im Nachhinein erstattet. Eine solche Kur ist nur in bestimmten Kurkliniken möglich, mit welchen Ihre Krankenkasse eine Vereinbarung geschlossen hat.

Beachten Sie grundsätzlich auch die Belastungsgrenze von zwei Prozent (ein Prozent bei schwerwiegend chronisch Kranken) des Brutto-Jahreseinkommens von Ihnen bzw. von Ihrer Familie. So bald diese überschritten ist, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf eine Befreiung von Zuzahlungen für den Rest dieses Jahres beantragen.

Werfen Sie auch einmal einen Blick auf die Präventionsprogramme Ihrer Krankenkasse, diese können Ihnen durchaus in die Karten spielen. Das Angebot ist dabei von Kasse zu Kasse verschieden und wird teilweise auch nicht offensiv beworben, weshalb sich das Nachfragen bei Ihrer Krankenkasse vor Ort oder am Telefon unter Umständen lohnen kann.

Gesetzlich Versicherte können eine medizinische Vorsorgekur frühestens nach drei Jahren erneut beantragen, nicht mehr wie bisher erst nach vier Jahren. Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur unter Umständen auch öfter beantragt werden.

  • nach Krankenhausaufhalt oder bei chronischer Erkrankung
  • ambulante Kuren, stationäre Aufenthalte nur bei schweren Erkrankungen bewilligt
  • Zuzahlung von 10 Euro pro Tag
  • Wiederholung von Kur nach frühestens 4 Jahren

Rehabilitationskuren

Eine Rehabilitationskur setzt eine bestehende Krankheit voraus und soll die Genesung beschleunigen und einer Pflegebedürftigkeit vorbeugen. Beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer chronischen Krankheit kann eine solche bewilligt werden.

Falls eine ambulante Behandlung nicht ausreicht, kann eine ambulante Rehabilitationskur genehmigt werden. Dabei können Sie zuhause wohnen und werden tagsüber für bis zu drei Wochen in einer Rehabilitationseinrichtung in der Nähe Ihres Wohnortes behandelt. Manche Einrichtungen bieten einen Fahrservice an, der Sie morgens abholt und abends wieder nach Hause bringt.

Nur nach schweren Erkrankungen darf die Krankenkasse eine stationäre Rehabilitationskur bewilligen. Letztlich entscheidet die Krankenkasse, welche Art und Inhalte erforderlich sind und welche Dauer erforderlich ist. Sofern eine Verlängerung der Kur nicht aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist, kann eine stationäre Rehabilitationskur für längstens drei Wochen genehmigt werden. Die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung innerhalb der Rehabilitationsklinik werden dabei natürlich ebenfalls von der Krankenkasse gestemmt.

Sowohl für eine ambulante als auch für eine stationäre Rehabilitationskur müssen Sie, sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, 10 Euro pro Tag zuzahlen. Nach frühestens vier Jahren kann eine solche Kur wiederholt werden.

  • zuerst: Hausarzt konsultieren
  • zusammen mit Arzt Antrag stellen
  • Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse
  • Krankenkasse & Medizinischer Dienst prüfen Antrag
  • Bearbeitungszeit liegt zwischen einigen Tagen und zwei Monaten

Vorgehensweise

Als erstes sollten Sie Ihrem Hausarzt konsultieren, welcher zunächst die Notwendigkeit einer Kur beurteilt. Ihr Arzt bespricht dabei mit Ihnen, welche Therapien und Anwendungen er für sinnvoll erachtet. Er, beziehungsweise sie, kennt Sie und Ihre Krankheitsgeschichte gut und kann daher auch am besten einschätzen, was Ihnen gut täte und Ihre Gesundheit fördern könnte. Daher ist es auch so, dass nur Ihr behandelnder Arzt die Dringlichkeit einer Kur für Sie attestieren kann. Betriebs- und Vertrauensärzte sindkönnen dazu auch berechtigt sein. Den Bericht Ihres Hausarztes wird später auch Ihr Kur- bzw. Badearzt zu Rate ziehen, welcher Ihnen die Anwendungen zusammenstellt.

Mit Ihrem Arzt zusammen stellen Sie nun den Antrag, wenn alles besprochen ist. Spätestens zwei Monate vor der geplanten Therapie muss der Antrag Ihrer Krankenkasse vorliegen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse - einzige Ausnahme: Für Mutter-Kind-Kuren des Müttergenesungswerkes erhalten Sie es bei Wohlfahrtsverbänden.

Der Kurantrag wird anschließend von Ihrer Krankenkasse überprüft und beurteilt. Dabei wird auch der so genannte Medizinische Dienst als neutrale Institution mit einbezogen, wozu die Krankenkassen übrigens gesetzlich verpflichtet sind.

Die Bearbeitungszeit des Kurantrages kann stark variieren: Die Bewilligung kann schon nach einigen Tagen eintreffen, aber auch zwei Monate auf sich warten lassen. Sofern der Antrag korrekt gestellt wurde, ist eine Kur in den meisten Fällen gegebenenfalls nach etwa drei bis vier Wochen genehmigt. Dann sollte der Kontakt mit der Einrichtung bezüglich des Termins Kontakt aufgenommen werden.

Sollte Ihr Kurantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, schriftlich dagegen Widerspruch einzulegen.

Privatpatienten

Die privaten Krankenversicherungen bieten ihren Patienten so genannte Kurkostentarife an. Dabei werden entweder die Kurkosten bis zu einem Höchstbetrag ersetzt oder es wird ein pauschales Tagegeld pro Kurtag gezahlt. Vor Ort entstehende Arztkosten werden meist von der privaten Krankenversicherung übernommen. Ob eine Kur angetreten wird, entscheiden Sie und Ihr Arzt, nicht Ihre private Krankenversicherung